Finanzielle Unterstützung wird von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern gewährt. Diese finanzielle Unterstützung bezieht sich auf energiesparende und umweltschonende Heiztechnik. Grundsätzlich müssen Anträge und Bewilligung vor der Investition stehen!
Es sollte möglichst schnell und rechtzeitig gehandelt werden, da die Mittel häufig begrenzt sind. Ein Beratungstermin beim Versorgungsunternehmen, bei der örtlichen Kommune, einer örtlichen Kammer oder einem Verbraucherverband sollte frühzeitig vereinbart werden. Häufig bieten auch regionale Finanzinstitute Sonderkonditionen für Heizungssanierungen an. Ihr Heizungsfachbetrieb oder die Berater der Banken helfen Ihnen da sicher weiter.
Wärmepumpenanlagen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch Darlehen finanziell unterstützt. Auch werden von der KfW Passivhäuser (KfW-Energiesparhäuser 40) und Niedrigenergiehäuser (KfW-Energiesparhäuser 60) gefördert. Die 40 und 60 stehen hierbei für den maximalen Jahres-Primärenergiebedarf in kWh je m² Gebäudenutzfläche. Darlehen von der KfW können bei jedem Kreditinstitut beantragt werden.
Da die Förderungen oft nur regionale Gültigkeit besitzen und es dadurch regionale Unterschiede gibt, können Sie sich unter folgenden Adressen erkundigen, wie der Einbau von Wärmepumpen in Ihrer Region gefördert wird.
Adressen